Doggy Bag als Pflicht: die Rechtslage in Frankreich
Die Antwort lautet ja. Seit dem 1. Juli 2021 sind Gastronomen gesetzlich verpflichtet, Gästen einen Behälter anzubieten, wenn diese ihre nicht aufgegessenen Speisen mitnehmen möchten. Grundlage ist das AGEC-Gesetz vom 10. Februar 2020 zur Bekämpfung von Verschwendung und zur Förderung der Kreislaufwirtschaft.
Artikel 62 wird durch das Dekret Nr. 2021-1370 ergänzt. Darin ist festgelegt, dass der Betrieb wiederverwendbare oder recycelbare Behälter bereitstellen muss, ebenso wie nicht ausgetrunkene Getränke, die in Flaschen verkauft wurden. Mit anderen Worten: Was auf dem Teller oder in der Karaffe übrig bleibt, landet nicht mehr automatisch im Müll.
Vorher war der Doggy Bag reine Kulanz. Manche Betriebe boten ihn bereits unter dem Namen Gourmet Bag an – eine Initiative, die 2014 von staatlicher Seite gegen Lebensmittelverschwendung gestartet wurde. Heute ist daraus eine gesetzliche Pflicht geworden, keine Option.
Für wen gilt diese Pflicht?
Die gewerbliche Gastronomie
Betroffen sind sämtliche gewerblichen Gastronomiebetriebe: klassische Restaurants, Brasserien, Pizzerien, Gourmetrestaurants sowie Schankbetriebe, die Speisen servieren. Größe und Zahl der Gedecke spielen keine Rolle.
Die Gemeinschaftsverpflegung
Schulkantinen, Betriebsrestaurants und Einrichtungen im Gesundheitswesen fallen unter das EGalim-Gesetz. Auch dort gilt: Gäste müssen ihre Reste mitnehmen dürfen.
All-you-can-eat-Buffets
Das ist der Fall, der im Service am häufigsten für Diskussionen sorgt. Ein All-you-can-eat-Buffet ist von der Regelung nicht ausgenommen, soweit es um das geht, was der Gast sich auf den Teller genommen hat. Ein Recht, die Buffetbehälter leerzuräumen, folgt daraus jedoch nicht: nicht ausgegebene Speisen bleiben Eigentum des Betriebs.
- Restaurants und Brasserien: betroffen
- Schankbetriebe mit Speisenangebot: betroffen
- Reine Außer-Haus-Verkäufe: nicht betroffen, der Behälter gehört ohnehin zur Leistung
- All-you-can-eat-Buffets: betroffen für den Teller des Gastes, nicht für das Buffet
Doggy Bag: kostenlos oder kostenpflichtig?
Das Dekret spricht von Bereitstellung, ohne eine Berechnung zuzulassen. In der Praxis geht die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzbehörde DGCCRF von einem kostenlosen Behälter aus. Wer 1 oder 2 Euro pro Box berechnet, riskiert Beanstandungen – zumal der Preis dann auch auf der Karte stehen muss.
Viele Betriebe wählen einen Mittelweg: eine einfache Box gratis, dazu ein wiederverwendbarer Thermobehälter zum Selbstkostenpreis für Gäste, die danach fragen. Wenn Sie etwas berechnen, muss das klar ausgewiesen sein – genauso wie bei allen übrigen Regeln zur Preisauszeichnung im Restaurant.
Von 100 Gedecken an einem Mittag fragen tatsächlich zwei bis fünf Gäste nach einem Behälter. Der eigentliche Kostenfaktor ist nicht die Box, sondern die Zeit, die es kostet zu erklären, dass es sie gibt.
Welche Behälter für Ihre Doggy Bags?
Das Gesetz verlangt wiederverwendbares oder recycelbares Material. Die Verpackungen müssen zudem lebensmittelecht sein, was die schlichte Bäckertüte aus der Küche ausschließt. Vier Kategorien haben sich im Service durchgesetzt.
| Behälter | Richtpreis pro Stück | Empfohlener Einsatz |
|---|---|---|
| Kraftkarton-Schale | 0,15 bis 0,30 € | Trockene Gerichte, Pizza, Desserts |
| Recycelbare Kunststoffbox mit Deckel | 0,25 bis 0,50 € | Gerichte mit Sauce, flüssige Portionen |
| Wiederverwendbare Thermobox | 2 bis 5 € | Gehobene Küche, Stammgäste |
| Pfandbehälter | 3 bis 6 € Pfand | Betriebe in Innenstadtlage |
Für ein Gourmetrestaurant lohnt sich die Thermobox: Sie schützt das Anrichten und hält die Speisen länger frisch. Für eine Brasserie mit 120 Gedecken bleibt Karton die vernünftige Wahl. Denken Sie an die Kennzeichnung, wenn das Gericht heikle Zutaten enthält – im Sinne der Allergenkennzeichnung nach der LMIV im Restaurant.
Welche Sanktionen drohen bei Verstößen?
Wer die Herausgabe eines Behälters verweigert, begeht eine Ordnungswidrigkeit der 5. Klasse. Das Bußgeld kann für natürliche Personen bis zu 1.500 € und für juristische Personen bis zu 7.500 € betragen. Zuständig für die Kontrollen ist die DGCCRF, die in der Regel nach einer Meldung tätig wird.
Und wenn ein Gastronom sich weigert? Gäste können auf die Rechtslage hinweisen und den Betrieb anschließend über SignalConso melden. In der Praxis beruhen die meisten Ablehnungen auf Unkenntnis der Vorschrift, nicht auf bösem Willen.
So bieten Sie den Doggy Bag an, ohne Zeit zu verlieren
Die Pflicht bezieht sich auf die Bereitstellung, nicht darauf, an jedem Tisch aktiv danach zu fragen. Aber ein Gast, der sein Recht nicht kennt, wird nie danach fragen. Am einfachsten ist es, den Hinweis dort zu platzieren, wo er ohnehin hinschaut.
- Eine Zeile unten auf der Karte: „Sie können die Reste Ihrer Mahlzeit mitnehmen, Behälter auf Wunsch kostenlos.“
- Ein Hinweis des Teams zum Ende des Service an Tischen, an denen noch Speisen stehen
- Eine Erwähnung im Bereich für die Pflichtaushänge im Restaurant
Eine digitale Karte erleichtert das: Sie ergänzen den Hinweis einmal, und er gilt für alle Ausgaben – ohne Nachdruck. Es ist dasselbe Prinzip wie bei einer Preisänderung oder beim Tagesgericht.
Doggy Bag in Europa: Belgien, Portugal und anderswo
Frankreich gehört zu den wenigen Ländern mit einer gesetzlichen Regelung. Portugal verpflichtet Restaurants seit 2020, auf Wunsch einen Behälter herauszugeben. In Belgien gibt es keine landesweite Pflicht: Die Praxis stützt sich auf regionale Kampagnen gegen Lebensmittelverschwendung und auf die Initiative der Betriebe.
Auf europäischer Ebene bleibt die Reduzierung von Lebensmittelabfällen ein gemeinsames Ziel, ohne einheitliche verbindliche Regelung. In Frankreich werden Jahr für Jahr große Mengen essbarer Portionen im Gastraum weggeworfen: Der Doggy Bag löst nicht alles, aber er kostet wenig und wird vom Gast sofort wahrgenommen.














