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GEMA im Restaurant: Muss man für Musik zahlen – und wie viel?

GEMA-Gebühren im Restaurant: Jahrestarif, GVL-Zuschlag, drohende Strafen und GEMA-freie Musik als Alternative – die Beträge und die Anmeldung, ohne Fachchinesisch.

Ist die GEMA-Gebühr im Restaurant Pflicht?

Ja, ab dem ersten Ton. Die GEMA ist die Verwertungsgesellschaft der Komponisten, Textdichter und Musikverleger. Sie zieht die Vergütung ein, die anfällt, sobald Sie Musik vor Ihren Gästen abspielen.

Entscheidend ist der rechtliche Unterschied: Ihr Gastraum ist ein öffentlicher Ort. Musik zu Hause zu hören, bleibt Privatsache. Dieselbe Playlist in einem Betrieb mit Publikumsverkehr wird zur öffentlichen Wiedergabe – und damit urheberrechtspflichtig.

Die Quelle spielt keine Rolle. Radio hinter dem Tresen, Fernseher auf der Terrasse, Bluetooth-Box, CD, Streaming-Playlist: die GEMA-Gebühr fällt in jedem Fall an. Nicht das Abspielgerät zählt, sondern die Nutzung.

Ein Gastronom hat es uns so zusammengefasst: „Ich habe vier Jahre gebraucht, um zu verstehen, dass mein Küchenradio nicht das Problem ist. Das im Gastraum schon.“

GEMA-Tarif im Restaurant: Womit müssen Sie rechnen?

Der GEMA-Tarif ist kein Einheitspreis. Er ergibt sich aus mehreren sachlichen Kriterien, die miteinander verrechnet werden.

  • Die beschallte Fläche des Gastraums und die Zahl der Sitzplätze
  • Die Art der Beschallung: Hintergrundmusik, Bildschirm oder verstärkte Musik
  • Der Ort und seine Einwohnerzahl
  • Die Zahl der Öffnungstage im Jahr

Die Jahrespauschale für Hintergrundmusik

Für klassische Hintergrundmusik sollten Sie bei einem kleinen Gastraum mit einer Jahrespauschale von etwa 250 bis 500 € netto rechnen, ab 100 Plätzen entsprechend mehr. Diese Zahlen sind Größenordnungen: Die offiziellen Tarife werden jährlich angepasst, und Ihr konkreter Betrag hängt von Ihrer Anmeldung ab.

Der GVL-Anteil kommt obendrauf

Die GEMA zieht zusätzlich die Vergütung für die GVL ein, also die Leistungsschutzrechte. Sie steht den Tonträgerherstellern und ausübenden Künstlern zu, während die GEMA die Urheber, Komponisten und Verlage bedient. In der Praxis liegt dieser Aufschlag meist bei rund einem Viertel des Grundbetrags. Eine Rechnung, zwei verschiedene Rechte.

Was die Rechnung senkt

Ein ermäßigter Tarif ist möglich, wenn Sie die Beschallung vor Nutzungsbeginn anmelden und im Voraus für das ganze Jahr zahlen. Ein Gesamtvertragsnachlass über einen Branchenverband wie den DEHOGA bringt in der Regel weitere 20 %.

Art des BetriebsMusiknutzungRichtwert pro Jahr (netto)
Café oder Bistro, unter 50 PlätzeRadio oder Hintergrund-Playlist250 bis 400 €
Restaurant mit 50 bis 100 PlätzenHintergrundmusik und Fernseher400 bis 700 €
Großes Restaurant, über 150 PlätzeBeschallung im gesamten Gastraum700 bis 1 200 €
Restaurant mit TanzveranstaltungenVerstärkte Musik, EventsEigener Tarif, oft umsatzabhängig

Bei Tanzveranstaltungen und einmaligen Events berechnet die GEMA einen Prozentsatz vom Umsatz des Abends oder von den Eintrittsgeldern. Dieser Posten gehört in Ihre Fixkosten wie jede andere Kennzahl auch.

Strafen bei fehlender GEMA-Anmeldung: das reale Risiko

Musik ohne Lizenz abzuspielen, ist eine Urheberrechtsverletzung. Das Urheberrechtsgesetz sieht dafür Geldstrafe oder bis zu drei Jahre Freiheitsstrafe vor. Diese Höchstmaße treffen Restaurants in der Praxis nicht.

Üblich ist bei einer Kontrolle die Nachlizenzierung. Die GEMA fordert die vergangenen Jahre nach, plus einen Kontrollkostenzuschlag, der den Betrag verdoppeln kann. Wer drei Jahre ohne Anmeldung gespielt hat, steht damit schnell bei einer vierstelligen Nachzahlung. Abwarten kostet mehr als anmelden.

So bekommen Sie die Lizenz für die Musikwiedergabe

Die Anmeldung ist kurz und läuft online über die Website der GEMA oder über die zuständige Bezirksdirektion. Sie legen ein Konto an, beschreiben Ihren Betrieb und erhalten Ihren Lizenzvertrag.

  • Beschallte Fläche und Zahl der Sitzplätze
  • Art der Wiedergabe: Radio, Fernsehen, Playlist, Livemusik
  • Öffnungstage und Öffnungszeiten
  • Beginn der Musiknutzung

Bezahlt wird anschließend als jährliches Abonnement oder in Raten. Wie bei einer Terrassengenehmigung gilt: Den Nachweis griffbereit im Betrieb aufbewahren.

Wie kommt man ohne GEMA-Gebühren aus?

Legal gibt es nur einen Weg: keine Musik aus dem von der Gesellschaft vertretenen Repertoire abspielen. Konkret heißt das, auf GEMA-freie Musik umzusteigen, über einen Anbieter für professionelle Betriebsbeschallung.

Diese Dienste rechnen monatlich ab, meist zwischen 15 und 40 € im Monat. Sie liefern Titel, deren Rechte bereits abgegolten sind, und vor allem eine Bescheinigung für den Fall einer Kontrolle. Ohne dieses Dokument zählt das Argument nicht.

Komplette Stille bleibt eine Option, im Gastraum aber selten durchzuhalten. Und bei kostenlosen Katalogen aus dem Netz ist Vorsicht geboten: Viele enthalten geschützte Werke und bringen Sie am Ende doch in die Pflicht zu zahlen.

Spotify und Deezer decken Sie nicht ab

Das ist der häufigste Irrtum. Ein Abo bei Spotify, Deezer oder Apple Music ist rein privat. Die Nutzungsbedingungen untersagen die öffentliche Wiedergabe ausdrücklich. Sie können also zahlender Kunde und trotzdem nicht rechtskonform sein.

Geschäftskunden-Angebote gibt es bei diesen Anbietern und bei spezialisierten Dienstleistern. Sie schließen die Lizenz für die öffentliche Wiedergabe ein. Prüfen Sie diesen Punkt vor Vertragsabschluss, er steht immer im Vertrag.

Was tun bei einer Kontrolle

Ein Beauftragter kann unangekündigt erscheinen und die Musiknutzung feststellen. Bleiben Sie sachlich und zeigen Sie Ihren GEMA-Vertrag oder Ihre Bescheinigung über GEMA-freie Musik. Sind Sie nicht angemeldet, regeln Sie es sofort: Ein Nachlass auf den Zuschlag ist zu diesem Zeitpunkt fast immer möglich.

Legen Sie diesen Nachweis zu Ihren übrigen Aushang- und Informationspflichten, etwa zur Allergenkennzeichnung. Ein einziger Ordner spart Ihnen Zeit an dem Tag, an dem jemand danach fragt.

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