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Digitalisierung 7

E-Rechnungspflicht: der Zeitplan und was Restaurants jetzt tun müssen

Fristen, zugelassene Plattform, E-Reporting und neue Pflichtangaben: was ein Restaurant bis September 2026 vorbereiten muss.

Was die Reform für Ihr Restaurant bedeutet

Ab dem 1. September 2026 muss Ihr Betrieb elektronische Rechnungen empfangen können. Für diesen Punkt ist keine weitere Frist vorgesehen: Der Empfang betrifft alle mehrwertsteuerpflichtigen Unternehmen, von der Brasserie-Kette bis zum Restaurant mit zwölf Plätzen.

Der zweite Teil der Pflicht, das Versenden, kommt in zwei Etappen. Große und mittelgroße Unternehmen müssen ihre Rechnungen bereits ab September 2026 elektronisch ausstellen. Kleine und mittlere Betriebe sowie Kleinstunternehmen – und damit praktisch jedes Restaurant – haben bis zum 1. September 2027 Zeit.

Eine dritte Pflicht wird oft übersehen, dabei betrifft sie Sie am stärksten: das E-Reporting. Ein Restaurant verkauft überwiegend an Privatpersonen. Für diese Umsätze wird keine Rechnung zwischen Unternehmen ausgestellt, ihre Daten müssen aber trotzdem an die Finanzverwaltung übermittelt werden.

Elektronische Rechnung: worum geht es genau?

Die Begriffe rund um die E-Rechnung sorgen für Verwirrung. Eine eingescannte Rechnung, ein PDF im Mailanhang, das Foto eines Belegs: Nichts davon ist eine elektronische Rechnung im Sinne des Gesetzes.

Eine elektronische Rechnung ist eine strukturierte Datei

Eine elektronische Rechnung enthält maschinenlesbare Daten in einem genormten Format, übermittelt über einen identifizierten Kanal. Ziel ist, dass die Verwaltung eine Transaktion ohne menschliches Zutun auslesen kann. Genau das ermöglicht auch die Vorbefüllung der Mehrwertsteuererklärungen und die Bekämpfung von Betrug – die beiden erklärten Motive der Reform.

Drei Formate sind vorgesehen: Factur-X, ein für Menschen lesbares PDF mit eingebetteter XML-Datei, UBL und CII. In der Praxis werden die meisten Gastronomen mit Factur-X zu tun haben, weil es sich wie eine klassische Rechnung ansehen lässt.

Das PDF per Mail hat ausgedient

Heute schickt Ihnen Ihr Obst- und Gemüselieferant vermutlich ein PDF per Mail. Nach Inkrafttreten der Pflicht ist dieser direkte Versand nicht mehr gültig: Die Übermittlung muss über eine zugelassene Plattform laufen. Die Mail wird es weiterhin geben, sie ist aber nicht mehr der maßgebliche Beleg.

  • Eine Papierrechnung oder ein einfaches PDF ist zwischen steuerpflichtigen Unternehmen nicht mehr konform
  • Versand und Empfang von Rechnungen laufen über eine Plattform
  • Jede Rechnung erhält einen nachvollziehbaren Status: eingereicht, empfangen, bezahlt, abgelehnt
  • Die Rechnungsdaten gehen parallel an die Finanzverwaltung

Der Zeitplan der E-Rechnung 2026

Hier die Fristen, wie sie derzeit im Gesetz stehen. In der Vergangenheit wurden bereits Verschiebungen beschlossen, etwa die von 2024 – prüfen Sie also den geltenden Zeitplan, bevor Sie Budget einplanen. Die Empfangspflicht ab September 2026 wurde allerdings nie verschoben.

FristRechnungen empfangenRechnungen ausstellenE-Reporting
1. September 2026 – Groß- und mittelgroße UnternehmenPflichtPflichtPflicht
1. September 2026 – KMU, Kleinbetriebe, KleinstunternehmenPflichtNeinNein
1. September 2027 – KMU, Kleinbetriebe, KleinstunternehmenPflichtPflichtPflicht
Restaurant unter der KleinunternehmerregelungPflichtPflicht ab 2027Je nach Tätigkeit

Lesen Sie die zweite Zeile genau. Im September 2026 muss ein unabhängiges Restaurant an seiner Art, Rechnungen auszustellen, nichts ändern. Es braucht aber eine gültige Empfangsadresse, sonst können ihm seine Lieferanten überhaupt nichts mehr zustellen.

Öffentliches Rechnungsportal und zugelassene Plattformen: wer macht was

Das System stützte sich anfangs auf zwei Bausteine: das öffentliche Rechnungsportal (Portail Public de Facturation, PPF) und die zugelassenen Partnerplattformen (Plateformes de Dématérialisation Partenaires, PDP). Die Architektur wurde unterwegs geändert, und viele Artikel im Netz beschreiben noch die alte Version.

Das PPF: ein Verzeichnis, keine kostenlose Anlaufstelle

Das PPF ist nicht mehr die kostenlose Austauschplattform für alle französischen Unternehmen. Sein Auftrag wurde auf zwei Funktionen zugeschnitten: das nationale Verzeichnis führen, über das jede Rechnung zum richtigen Empfänger geroutet wird, und die für die Verwaltung bestimmten Daten bündeln.

Die zugelassene Plattform: Ihr verpflichtender Zugangspunkt

Konkret muss jedes Unternehmen seine Rechnungen künftig über eine von der Finanzverwaltung zugelassene Plattform versenden und empfangen. Sie konvertiert Ihre Dokumente ins richtige Format, prüft die Pflichtangaben, übermittelt an die Plattform des Kunden und meldet Ihnen die Status zurück.

In der Praxis stellen die meisten Gastronomen fest, dass sie längst eine Lösung haben: Ihre Rechnungssoftware oder ihr Steuerberater hat oft für alle Mandanten eine Plattform abonniert. Der erste Reflex ist nicht, etwas zu kaufen, sondern nachzufragen.

Was kostet das?

Anders als 2023 angekündigt gibt es keinen kostenlosen Universaldienst. Einstiegsangebote für einen Kleinbetrieb liegen in der Regel zwischen 0 und 30 Euro im Monat und sind häufig in einer ohnehin bezahlten Kassen-, Buchhaltungs- oder Verwaltungssoftware enthalten. Das ist eine Größenordnung: Vergleichen Sie nach der Zahl der verarbeiteten Rechnungen, nicht nach dem Einstiegspreis.

Das E-Reporting: das eigentliche Thema für Restaurants

Ein Restaurant stellt nur wenige Rechnungen an andere Unternehmen aus. Seine Umsätze stammen überwiegend aus Verkäufen an Privatpersonen: Gedecke, Getränke, Außer-Haus-Verkauf. Diese Geschäfte fallen unter das E-Reporting, also die regelmäßige Übermittlung der Verkaufsdaten an die Verwaltung.

Das Prinzip ist einfach: Sie übermitteln nicht jeden einzelnen Bon, sondern eine Summe. Gesamtbetrag der Umsätze, vereinnahmte Mehrwertsteuer je Satz, betroffener Zeitraum. Die Übermittlung läuft über eine Plattform, in einem Rhythmus, der von Ihrem Mehrwertsteuerregime abhängt, meist monatlich.

  • Verkäufe am Tresen, im Gastraum und außer Haus: E-Reporting der Umsätze
  • Seminare und Geschäftsessen, die einem französischen Unternehmen in Rechnung gestellt werden: klassische E-Rechnung
  • Ausländische Gruppen, Lieferplattformen mit Sitz außerhalb Frankreichs: gesondertes E-Reporting
  • Zahlungseingänge für Dienstleistungen: E-Reporting der Zahlungen

Anders gesagt: Ihre Kasse wird Teil des Systems. Ist sie bereits NF525-zertifiziert und mit Ihrer Buchhaltung verbunden, ist die Arbeit weitgehend erledigt. Führen Sie einen Teil Ihrer Umsätze noch handschriftlich, fängt die Baustelle genau dort an.

Die neuen Pflichtangaben auf Ihren Rechnungen

Die Reform ergänzt die bekannten Angaben um vier weitere. Sie müssen auf allen Rechnungen stehen, die Sie ab Ihrem Stichtag ausstellen.

Die SIREN-Nummer des Kunden wird Pflicht, was bedeutet, dass Sie sie vor der Rechnungsstellung erfassen müssen. Die Lieferadresse ist anzugeben, wenn sie von der Rechnungsadresse abweicht – im Catering ein häufiger Fall. Außerdem muss die Art des Umsatzes genannt werden: Lieferung von Waren, Dienstleistung oder beides, was in der Gastronomie die Regel ist. Und schließlich ist die Option zur Besteuerung nach vereinbarten Entgelten anzugeben, falls Sie sie gewählt haben.

Diese Angaben sind keine Formsache: Eine unvollständige Rechnung wird von der Plattform des Empfängers abgelehnt, und eine Ablehnung bedeutet eine verspätete Zahlung.

Was bis September zu erledigen ist

Bis 2027 zu warten, weil Sie noch nicht ausstellen müssen, ist die falsche Strategie. Ihre Lieferanten stellen 2026 um. Ohne funktionierende Empfangsadresse bekommen Sie Ihre Rechnungen zu spät – oder gar nicht.

Für die meisten Betriebe reichen vier Schritte. Prüfen Sie über Ihre Plattform, ob Ihre SIREN-Nummer und Ihre Kontaktdaten im nationalen Verzeichnis korrekt hinterlegt sind. Fragen Sie Ihren Steuerberater, welche zugelassene Plattform er nutzt und ob Ihr Mandat dort bereits angebunden ist. Prüfen Sie, ob Ihre Kassensoftware den für das E-Reporting erwarteten Export der Verkaufsdaten beherrscht. Und ergänzen Sie Ihre Kundendatei für Geschäftskunden um deren SIREN-Nummer – eine mühsame Aufgabe, die man besser über mehrere Wochen verteilt.

Diese Baustelle fällt in dasselbe Jahr wie weitere Pflichten und Neuerungen im Gastraum. Wenn Sie ohnehin Ihre Aushänge und Pflichtdokumente durchgehen, erledigen Sie in einem Zug auch das, was im Restaurant ausgehängt werden muss. Verwaltungszeit spart man in Blöcken, nicht in kleinen Häppchen.

Die Brücke zur Digitalisierung Ihres Gastraums

Die Digitalisierung der Rechnungen zieht in dieselbe Richtung wie die Digitalisierung des Service: weniger Papier, sauberere Daten. Ein Betrieb, in dem Speisekarte, Kasse und Buchhaltung dieselbe Sprache sprechen, übersteht diese Reform, ohne darüber nachzudenken.

Es ist auch eine Gelegenheit zu messen. Wenn die Umsätze Position für Position strukturiert vorliegen, wissen Sie endlich, welches Gericht Ihre Marge bringt und welches die Küche umsonst beschäftigt. Das ist die Grundlage jeder methodisch geführten Preisanpassung – statt Bauchgefühl zum Jahresanfang.

Eine digitale Speisekarte per QR-Code, wie sie QRCODEMENU bietet, speist dieselben Daten ein, ohne dass Sie doppelt erfassen müssen. Das ist keine gesetzliche Pflicht, sondern schlicht die logische Fortsetzung der Entwicklung, die die Gastronomietrends für 2026 beschreiben.

Bleibt der Zeitplan. September 2026 kommt schnell, und die ruhigere Zeit nach den Ferien ist der richtige Moment, das Thema anzugehen. Ein halber Tag mit Ihrem Steuerberater kostet weniger als ein Monat blockierter Lieferantenrechnungen.

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