Licence 4 im Restaurant: was das konkret bedeutet
Eine Schanklizenz ist eine behördliche Genehmigung. Sie erlaubt Ihnen, alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle auszuschenken. Ohne Lizenz dürfen Sie Wasser, Limonaden und Kaffee servieren, mehr nicht.
Die Licence IV ist die weitreichendste. Sie wird auch grande licence oder Vollkonzession genannt. Sie erlaubt den Ausschank aller Getränke der Gruppen 3, 4 und 5: Wein, Bier, Cidre, aber auch Rum, Whisky, Gin, Wodka und Liköre.
Die Restaurantlizenz dagegen ist an die Mahlzeiten gebunden. Sie dürfen Alkohol nur zu den Hauptmahlzeiten und als Begleitung zum Essen ausschenken. Ein Gast, der sich für ein einzelnes Glas an die Theke setzt, fällt aus diesem Rahmen heraus.
Genau darin liegt der Unterschied. Die Licence IV betrifft einen Getränkeausschank im vollen Sinne: Man darf trinken, ohne zu essen. Die Restaurantlizenz betrifft einen Gastronomiebetrieb, in dem der Alkohol das Gericht begleitet.
Viele Gründer jagen einer Licence IV hinterher, obwohl eine Restaurantlizenz ihre Karte bereits zu 100 % abdeckt. Die Frage ist nicht, welche Lizenz mehr Prestige hat, sondern ob Sie Alkohol auch außerhalb der Mahlzeiten ausschenken wollen.
Die Getränkegruppen sind der Schlüssel zum ganzen System
Die Vorschriften unterscheiden nicht nach Betriebsart, sondern nach Getränkekategorie. Getränke sind in Gruppen eingeteilt, und diese Einstufung bestimmt, welche Lizenz Sie brauchen.
- Gruppe 1: alkoholfreie Getränke. Für den Ausschank ist keine Lizenz erforderlich.
- Gruppe 3: vergorene, nicht destillierte Getränke. Wein, Bier, Cidre, Birnenmost, Met, natürliche Süßweine, Aperitifs auf Weinbasis, Cassislikör.
- Gruppe 4: Rum, Tafia, aus Wein, Cidre oder Früchten gebrannte Spirituosen.
- Gruppe 5: alle übrigen alkoholischen Getränke, also Whisky, Gin, Wodka, Liköre.
Die Gruppe 2 wurde 2016 abgeschafft und in Gruppe 3 aufgenommen. Bleiben drei relevante Stufen: alkoholfrei, vergoren, gebrannt. Eine Licence III deckt Gruppe 3 ab. Eine Licence IV deckt die Gruppen 3, 4 und 5 ab.
Gehen Sie Ihre Karte durch, bevor Sie irgendetwas beantragen. Wenn Sie einen hausgemachten Rhum arrangé, einen Digestif oder Cocktails anbieten wollen, landen Sie sofort im Bereich der Licence IV oder der vollen Restaurantlizenz.
Restaurantlizenz, Licence III, Licence IV: der Vergleich
Für den Ausschank vor Ort existieren vier Genehmigungen nebeneinander. Die folgende Tabelle sortiert sie.
| Lizenz | Erlaubte Getränke | Nutzungsbedingung | Preisrahmen |
|---|---|---|---|
| Kleine Restaurantlizenz | Gruppen 1 und 3 (Wein, Bier, Cidre) | Nur zu den Mahlzeiten | Kostenlos (Anmeldung) |
| Restaurantlizenz | Alle Gruppen | Nur zu den Mahlzeiten | Kostenlos (Anmeldung) |
| Licence III | Gruppen 1 und 3 | Frei, ohne Mahlzeit | 0 bis 3.000 € |
| Licence IV | Alle Gruppen | Frei, ohne Mahlzeit | 5.000 bis 30.000 € |
Der Kostenunterschied springt ins Auge. Er hat einen einfachen rechtlichen Grund: Restaurantlizenzen werden auf bloße Anmeldung hin erteilt, während in Frankreich seit 1941 keine neue Licence IV mehr geschaffen wird. Bestehende Licences IV werden zwischen Betreibern gehandelt.
Der Fall des klassischen Restaurants
Ein Restaurant, das am Tisch Wein und Digestifs serviert, braucht nur eine Restaurantlizenz. Sie ist kostenlos, sofort verfügbar und deckt die gesamte Karte ab. Es lohnt sich nicht, 15.000 € in einer Vollkonzession zu binden.
Der Fall des Bar-Restaurants
Sobald Sie außerhalb der Essenszeiten einen Barbetrieb aufnehmen, wird die Licence IV unverzichtbar. Terrasse um 17 Uhr, Aperitif ohne Reservierung, Afterwork: Diese Situationen sprengen den Rahmen der Restaurantlizenz, und bei einer Kontrolle fällt das auf.
Voraussetzungen für den Betrieb: Schulung, Führungszeugnis, Staatsangehörigkeit
Eine Lizenz hängt nicht nur vom Lokal ab. Der Betreiber muss bestimmte persönliche Voraussetzungen erfüllen.
- Volljährig sein oder für volljährig erklärt und nicht unter Betreuung stehen.
- Staatsangehöriger Frankreichs, der Europäischen Union oder des Europäischen Wirtschaftsraums sein.
- Nicht wegen Zuhälterei, Diebstahl, Betrug oder Untreue verurteilt worden sein, was ein fünfjähriges Betriebsverbot nach sich zieht.
- Über eine gültige Betriebserlaubnis (permis d’exploitation) verfügen.
Die Betriebserlaubnis erhalten Sie über eine anerkannte Schulung. Rechnen Sie mit 20 Stunden verteilt auf drei Tage, oder 6 Stunden, wenn Sie zehn Jahre Erfahrung als Betreiber nachweisen. Die Kosten liegen je nach Anbieter und Region zwischen 200 und 600 €. Die Erlaubnis gilt zehn Jahre.
Diese Schulung ist keine reine Formsache. Sie behandelt den Schutz Minderjähriger, den Umgang mit öffentlicher Trunkenheit, Sperrstunden, das Verbot des Fahrens unter Alkoholeinfluss sowie Ihre zivil- und strafrechtliche Verantwortung. Der Verkauf von Alkohol an unter 18-Jährige ist ausnahmslos verboten, und die Alterskontrolle liegt bei Ihnen.
Formalitäten zur Eröffnung: Rathaus, Präfektur, Fristen
Das Verfahren ist kurz, wenn die Unterlagen vollständig sind. Zuständig ist das Rathaus der Gemeinde, in Paris die Polizeipräfektur.
Sie reichen mindestens 15 Tage vor Betriebsbeginn eine vorherige Anmeldung der Eröffnung ein. Grundlage ist das Formular Cerfa 11542. Legen Sie die Betriebserlaubnis bei, einen Ausweis, einen Handelsregisterauszug (Kbis) und bei einer Übernahme den Übertragungsvertrag der Lizenz.
Das Rathaus stellt Ihnen eine Empfangsbestätigung aus. Dieses Dokument gilt als Nachweis: Bewahren Sie es auf, bei einer Kontrolle wird danach gefragt. Je nach Gemeinde dauert es einige Tage bis drei Wochen. Für einen Betreiberwechsel oder eine Verlegung des Lokals gilt dieselbe Frist von fünfzehn Tagen.
Achten Sie auf Schutzzonen. Ein Getränkeausschank darf sich nicht in unmittelbarer Nähe von Schulen, Krankenhäusern, Stadien oder Kultstätten befinden. Der Umkreis wird per Präfekturverordnung festgelegt und variiert von Département zu Département. Prüfen Sie das, bevor Sie einen Mietvertrag unterschreiben, nicht danach.
Licence 4 im Restaurant, Preis: Kauf, Übertragung und Quoten
Da keine neuen Lizenzen entstehen, gibt es nur den Gebrauchtmarkt. Die beobachteten Preise reichen von 5.000 € auf dem Land bis über 30.000 € in gefragten Innenstädten. Der Preis richtet sich danach, wie viele Lizenzen in der Gegend verfügbar sind, nicht nach dem inneren Wert des Titels.
Eine Quote begrenzt den Bestand: Die Grundregel lautet ein Ausschank der 4. Kategorie je 450 Einwohner. In einer gesättigten Gemeinde kommt keine neue Lizenz hinzu. Eine Gemeinde ohne jede Lizenz kann dagegen eine per Lizenzübertragung aufnehmen.
Die Übertragung erfolgt grundsätzlich innerhalb desselben Départements, mit Erleichterungen für Gemeinden unter 3.500 Einwohnern ohne Licence IV. Sie muss vom Präfekten genehmigt und im Rathaus angemeldet werden. Wenn Sie eine ruhende Lizenz kaufen, prüfen Sie einen entscheidenden Punkt: Eine Lizenz, die länger als fünf Jahre nicht genutzt wurde, ist verfallen und wertlos.
Zweite Vorsichtsmaßnahme beim Kauf: Der Eigentümer des Geschäftsbetriebs und der Inhaber der Lizenz sind nicht immer dieselbe Person. Verlangen Sie die vollständige Historie des Titels und die aufeinanderfolgenden Anmeldebestätigungen.
Licence-4-Schild, Aushänge und Getränkekarte
Das Licence-4-Schild gehört zum Bistro-Inventar, ist aber für sich genommen keine gesetzliche Pflicht. Vorgeschrieben sind drei konkrete Aushänge in Ihrem Betrieb.
- Der Aushang zum Schutz Minderjähriger und zur öffentlichen Trunkenheit, vom Gastraum aus sichtbar.
- Die Preise aller ausgeschenkten Getränke, innen wie außen.
- Der Hinweis auf das Rauchverbot und je nach Fall die Herkunft des Fleisches.
Für die Getränkekarte gelten eigene Regeln. Sie müssen die ausgeschenkte Menge angeben, den Preis je Menge, bei Weinen die Appellation und den Jahrgang, und ob Wasser berechnet wird. Diese Angaben beruhen auf denselben Vorschriften wie die Preisauszeichnung im Restaurant, und sie werden bei einer Kontrolle der DGCCRF als Erstes geprüft.
Genau hier zahlt sich eine digitale Karte aus. Einen Glaspreis ändern oder einen ausverkauften Wein entfernen dauert auf einer digitalen Restaurantkarte zehn Sekunden, statt alles neu zu drucken. Die Pflichtangaben bleiben dauerhaft aktuell, auch auf der Cocktailkarte, die sich oft ändert.
Dasselbe gilt für Allergene und die LMIV-Pflichtangaben, die für den Gast zugänglich bleiben müssen. Ein QR-Code-Menü fürs Restaurant bündelt diese Pflichten auf einem einzigen Medium, das Sie von Ihrem Telefon aus aktualisieren.
Bar, Café, Verein: die Sonderfälle
Eine Bar ohne Küche kommt mit einer Restaurantlizenz nicht aus: Sie braucht je nach Karte eine Licence III oder eine Licence IV. Die Öffnungszeiten einer Bar mit Licence IV werden per Präfekturverordnung festgelegt, häufig bis 2 Uhr nachts, mit Nachtgenehmigung mitunter länger.
Ein Café, das nur Wein, Bier und Cidre ausschenkt, bleibt im Bereich der Licence III. Für ein Teehaus oder eine Weinbar, die nie Spirituosen servieren wird, ist das die deutlich günstigere Lösung.
Für eine Vereinsbar gelten andere Regeln. Ein Verein kann beim Rathaus eine befristete Genehmigung beantragen, um Getränke der Gruppen 1 und 3 auszuschenken, begrenzt auf fünf Genehmigungen pro Jahr. Bestimmte anerkannte Sportvereine haben eigene Ausnahmeregelungen, die der Bürgermeister festlegt.
Ein letzter, oft vergessener Punkt: Verkauf zum Mitnehmen und Lieferung fallen unter eigene Lizenzen, die kleine Mitnahmelizenz für Gruppe 3 und die Mitnahmelizenz für alle Gruppen. Wenn Sie Ihrem Gastronomiebetrieb den Flaschenverkauf hinzufügen, ist dieser zusätzliche Schritt erforderlich.














